Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Active Agents GmbH
gültig ab Juni 2021
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand
die Erteilung von Dienstleistungsaufträgen an die Active Agents GmbH, Wien, hinsichtlich
der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Branding- und Marketing-Vorhaben,
Digitalisierung in den Geschäftsfeldern des Auftraggebers ist.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Auftrags ist der vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Branding- und
Marketing-Auftrag, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
Die Leistungen der Active Agents GmbH sind erbracht, wenn die im Vertragswerk / Angebot
definierten Aufgaben durchgeführt, dokumentiert und gegenüber dem Auftraggeber
erläutert sind. Die sich aus dem Auftrag ergebenden Empfehlungen und Ergebnisse erfolgen
nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
(2) Die Active Agents GmbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die
individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Der
Auftraggeber stellt daher Active Agents GmbH von allen eventuellen Forderungen Dritter in
Bezug auf die Durchführung des jeweiligen Projektes frei, soweit Active Agents GmbH sich
vertragskonform verhalten hat.
(3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, kann sich die Active Agents GmbH zur
Auftragsausführung Kooperationspartner bedienen, wobei sie dem Auftraggeber
unmittelbar verpflichtet bleibt.
§3 Zusammenarbeit
(1) Die Active Agents GmbH wird Mitarbeiter und/ oder Kooperationspartner einsetzen, die
zur Durchführung des Auftrages die schriftlich geforderte Qualifikation besitzen und die
betreut werden. Sollte ein Mitarbeiter / Kooperationspartner den notwendigen
Anforderungen nachweislich nicht entsprechen, hat der Auftraggeber dies der Active Agents
GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(2) Die Active Agents GmbH berechnet die für den Auftraggeber ausgeführten
Dienstleistungen. Eine Übersicht über die erbrachten Leistungen kann auf Wunsch innerhalb
von 30 Tagen anhand einer Leistungsaufzeichnung erbracht werden. Eine weitere
Nachweispflicht besteht nicht. Bestellte, nicht genutzte oder nicht rechtzeitig stornierte
Leistungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Active Agents GmbH behält sich
Preisanpassungen vor. Die Preisanpassungen werden 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail
mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich
gegenüber der Geschäftsführung der Active Agents GmbH widersprochen wird. Die Active
Agents GmbH tritt, falls vereinbart, als Erfüllungshilfe und im Namen des Auftraggebers auf,
gibt Informationen unter seinem Namen weiter und nimmt im Namen des Auftraggebers
Informationen, Anfragen, Aufträge, Bestellungen und/oder Termine entgegen. Der
Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von der Active Agents GmbH weitergegebenen
Informationen und Auskünfte verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Active Agents GmbH nach Kräften zu unterstützen
und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung
notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(4) Je nach Erfordernis können die Leistungen der Active Agents GmbH vor Ort beim
Auftraggeber, in gesonderten Räumen, oder in den eigenen Geschäftsräumen erbracht
werden.
(5) Werden die Leistungen vor Ort in gesonderten Räumlichkeiten erbracht, stellt der
Auftraggeber die notwendigen Büroräume mit den erforderlichen (angemessenen)
Kommunikationsmitteln zur Anmietung zur Verfügung.
§4 Leistungsänderungen
(1) Die Active Agents GmbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers
Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten,
insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
(2) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der
gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den
Aufwand der Active Agents GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine
angemessene Modifizierung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Anpassung der
Vergütung und Verschiebung von Terminen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Textform, wobei E-Mail ausreichen soll. Protokolle über diesbezügliche
Besprechungen oder den Projektstand sind von einer der beiden Parteien bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Textform, wobei E-Mail ausreichen soll.
§5 Schweigepflicht/Datenschutz
(1) Die Active Agents GmbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich
bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden,
Stillschweigen zu wahren.
(2) Die Active Agents GmbH wird diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und
Kooperationspartnern auferlegen und wird sie auf die Datengeheimhaltung verpflichten.
(3) Die Active Agents GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die
ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der
Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte – zum Beispiel Provider und
andere Dienstleister - verarbeiten zu lassen.
§ 6 Vergütung/Zahlungsbedingungen
(1) Das Entgelt für die Dienste der Active Agents GmbH wird nach den für die Tätigkeit
aufgewendeten Zeiten berechnet. Einzelheiten zu den Honorarsätzen und der Zahlungsweise
sind im Vertrag/ Angebot geregelt.
(2) Gestellte Rechnungen sind ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum
fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist allen Preisleistungen hinzuzurechnen und in
den Rechnungen gesondert auszuweisen. Etwaige Mahnungen werden mit jeweils
35,00 Euro in Rechnung gestellt. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer
Rechnung mit mehr als 10 Tagen in Verzug, so ist Active Agents GmbH berechtigt ab diesem
Zeitpunkt 9,5 % Verzugszinsen per anno in Rechnung zu
stellen.
(3) Bei einem Zahlungsverzug bleibt es der Active Agents GmbH freigestellt, die
Dienstleistung an den Kunden vorübergehend zu mindern oder ganz einzustellen. Für den
Fall ist die Active Agents GmbH berechtigt den Rest des Auftrages gegen Vorkasse
durchzuführen.
(4) Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gelten die jeweils
aktuellen Honorarsätze der Active Agents GmbH soweit nicht anderslautend gesondert in
Textform vereinbart. Active Agents GmbH ist jederzeit dazu berechtigt Ihre Forderungen
gegenüber dem Auftraggeber an Dritte – zum Beispiel im Rahmen des Forderungsverkaufs
bzw. Factorings - abzutreten.
(5) Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des
beauftragten Projektumfanges erfolgt, ist die vertraglich geschuldete Leistung zu bezahlen
abzüglich ersparter Aufwendungen beim Auftragnehmer, wobei es dem Auftraggeber frei
steht höhere Einsparungen nachzuweisen.
(6) Für den Fall, dass zwischen dem Auftraggeber und der Active Agents GmbH Erfolgs- oder
Provisionszahlungen beziehungsweise eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente
vereinbart wurden, erhält die Active Agents GmbH vom Auftraggeber das unwiderrufliche
Recht der Bucheinsicht analog § 87 c Abs. IV HGB durch einen unabhängigen vereidigten
Buchprüfer zum Zwecke der
Überprüfung bei begründeten Verdachtsmomenten gegenüber dem Auftraggeber.
Dieses Recht gilt für den gesamten Zeitraum der Zusammenarbeit und für weitere 18
Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit. Die Kosten für den Buchprüfer
übernimmt die Active Agents GmbH, für den Fall das jedoch der Verdacht zu Recht bestand
sind diese Kosten in voller Höhe vom Auftraggeber umgehend zuübernehmen.
§ 7 Mängelbeseitigung
(1) Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird die Active Agents GmbH etwaige
von ihr zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihr das mit
einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel
unverzüglich substantiiert schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 4
Wochen nach Leistungserbringung.
(2) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber auch eine Herabsetzung der
Vergütung verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages kann der Auftraggeber nur
verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlages der Nachbesserung für ihn ohne
Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 9 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
§ 8 Haftung
Die Active Agents GmbH erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass jede Agenturtätigkeit
eine Reihe von Unwägbarkeiten impliziert. Die Active Agents GmbH haftet daher nicht für
den wirtschaftlichen Erfolg aufgrund der empfohlenen Maßnahmen. Hat die Active Agents
GmbH Gewähr zu leisten, so schuldet sie zunächst nur kostenlose Nachbesserung. Wird
diese nicht innerhalb angemessener Zeit
aufgenommen oder schlägt sie fehl, so kann der Auftraggeber Minderung oder
Wandlung derjenigen Vertragsteile verlangen, die von dem Mangel betroffen sind.
Die Active Agents GmbH haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund,
für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden
ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf max. 5.000,- € begrenzt. Als
einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller
Anspruchsberechtigten, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich
zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung
ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist die
Active Agents GmbH verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme
anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Vertragliche
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Active Agents GmbH verjähren nach
zwei Jahren ab Anspruchentstehung.
§ 9 Treuepflicht
(1) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich
unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung
auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
(2) Seitens der Active Agents GmbH für Projekte des Auftraggebers eingesetzte Personen,
Kooperationspartner und/oder Mitarbeiter/innen dürfen während der Zusammenarbeit und
binnen 24 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit vom Auftraggeber nicht als
Arbeitnehmer/in, auch nicht aushilfsweise, angestellt und /
oder als freie Mitarbeiter/in direkt oder über Dritte – zum Beispiel
Personaldienstleister, Dienstleister – beauftragt/beschäftigt werden.
Bei Verletzung dieser Bestimmung ist die Active Agents GmbH berechtigt, eine
Konventionalstrafe von bis zur Höhe von €uro 50.000,-- im Einzelfall zu fordern. Diese
Konventionalstrafe ist binnen 10 Werktagen zahlbar nach dem diese gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht wird.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder
Veränderungsabsichten zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen bzw.
Mitarbeitern und / oder Kooperationspartner der Active Agents GmbH unverzüglich in
Textform mitzuteilen.
(4) Eine grobe Missachtung der Treuepflicht berechtigt beide Vertragspartner zur
außerordentlichen Kündigung des Auftrags.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich
machen, berechtigen die jeweiligen Parteien, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der
Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt
stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar,
schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich
den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 11 Kündigungsfristen
(1) Der Auftrag kann mit einer vertraglich vereinbarten Frist gekündigt werden. Das Recht
zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. Sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von
90 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
(2) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform, wobei ein eingeschriebenem
Brief ausreichend ist, nicht jedoch eine E-Mail.
§12 Dokumentation
(1) Bis zur vollständigen Begleichung aller noch offenen Rechnungen verbleiben alle
vorübergehend zur Verfügung gestellten Unterlagen, Arbeitspapiere, Konzepte, Ideen,
Berichte, etc. im Eigentum der Active Agents GmbH.
(2) Die Active Agents GmbH hat die Gelegenheit, sämtliche für die Projekterstellung oder die
Projektdurchführung verwendeten Dokumente, Arbeiten, Projektnotizen, Quelltexte oder
anderes Material, welches für die Projekterstellung oder Projektdurchführung erstellt,
verwendet oder benutzt wurde, im Nachgang zum Projektauftrag aufzubewahren. Eine
Herausgabe ist ausgeschlossen. Die Dokumentation erfolgt für die Dauer von mindestens
zwei Jahren. Nach Beendigung der Zusammenarbeit kann der Auftraggeber gegen Erstattung
der anfallenden
Kosten für das Aufsuchen, Kopieren und die Versendung der Unterlagen, die
Übermittlung der Unterlagen an den Auftraggeber verlangen.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine solche
wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt bzw. die Lücke ausfüllt.
(3) Die Active Agents GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit
Zustimmung des Auftraggebers zu ändern. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund
verweigert werden.
(4) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Active Agents
GmbH in Wien, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In den vorstehend genannten Fällen ist
die Active Agents GmbH jedoch berechtigt, das Gericht am Sitz des Auftraggebers anzurufen.








